Ist legal Offroad fahren in Deutschland möglich?

Erstveröffentlichung am 17.10.2024, letzte Aktualisierung am 30.04.2025
Schwarzer Geländewagen mit Dachbox und weißem X  auf Beifahrertür fährt einen Feldweg entlang. Links befindet sich ein Wald und rechts eine Wiese

Auf den ersten Blick scheint legales Offroadfahren in Deutschland fast unmöglich. Wer von Abenteuern abseits befestigter Straßen träumt, hat oft das Gefühl, dafür in andere Länder reisen zu müssen. Klar, es gibt Offroadparks, in denen man sich austoben kann – doch die sind meist eher für Fahrtechnik-Training gedacht und für viele Abenteuerlustige deshalb wenig reizvoll.

Trotzdem gilt: Auch wenn legale Offroad-Strecken in Deutschland rar sind – es gibt sie. In diesem Beitrag findest du die wichtigsten Infos dazu.

Deutschland | Alle Offroad Strecken

Hier findest Du alle legalen Offroad-Strecken in Deutschland – übersichtlich aufgelistet, mit praktischen Filtern und Kartenansicht.

Wirtschaftswege sind grundsätzlich Wege, die der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung dienen. Dazu zählen laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1975:

  • Feldwege
  • Waldwege
  • Wiesenwege
  • Moorwege

 

Die Voraussetzung: Sie dürfen keine überörtliche Bedeutung haben und werden vorwiegend land- oder forstwirtschaftlich genutzt (BGH, Urteil vom 18.11.1975, Az. VI ZR 172/74).

Zur weiteren Einordnung unterscheidet das "Regelwerk im ländlichen Wegebau" verschiedene Kategorien, zum Beispiel Verbindungswege zwischen Gehöften, Betriebsstätten oder benachbarten Orten. Solche Wege können Teil des öffentlichen Verkehrsnetzes sein – oder auch nicht. Das macht die Rechtslage kompliziert.

Was gilt auf öffentlichen Wirtschaftswegen?

Ob du einen Wirtschaftsweg befahren darfst, hängt vom Bundesland ab – es gibt keine einheitliche Regelung.

  • In Niedersachsen dürfen Wege ohne Verbotsschild oder Schranke grundsätzlich befahren werden.
  • In Brandenburg sind viele solcher Wege offiziell als Straßen gewidmet – dort findest du vergleichsweise viele legal befahrbare Strecken.
  • In Baden-Württemberg sind Feldwege zwar dem Gemeingebrauch gewidmet, dieser umfasst jedoch nur die land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Ohne Sondernutzungserlaubnis kann das Befahren als Ordnungswidrigkeit gelten – auch ohne explizite Beschilderung.

 

Es gilt also: Ohne Schild heißt nicht automatisch erlaubt.

Regelungen für Waldwege

Hier ist die Lage klarer:
Das Befahren von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen ist in ganz Deutschland grundsätzlich verboten, es sei denn, es gibt:

  • eine ausdrückliche Erlaubnis
  • oder eine besondere Widmung (z. B. als Gemeindestraße)

 

Und das gilt auch ohne Verbotszeichen – maßgeblich sind die jeweiligen Landeswaldgesetze.

Ein paar Beispiele:

  • Bayern: Das Bayerische Waldgesetz (§ 17) verbietet das Befahren grundsätzlich. Ausnahmen gelten für Jäger, Förster oder mit Sondergenehmigung.
  • Baden-Württemberg: Nur mit Genehmigung (§ 37 LWaldG BW).
  • Niedersachsen: Befahren nur mit ausdrücklicher Genehmigung – jedoch sind außerhalb des Waldes viele Wirtschaftswege erlaubt, wenn sie nicht gesperrt sind.
  • NRW: Generelles Verbot nach § 2 Abs. 2 des Landesforstgesetzes.
  • Hessen, Thüringen, Sachsen, Brandenburg: Ähnliche Regelungen – Befahren nur mit Sondergenehmigung.

 

Ausnahme:
Manche Waldwege sind als öffentliche Straßen gewidmet – das ist aber selten und muss klar beschildert sein.

Wo kann man in Deutschland offroad fahren?

Ganz ehrlich: Die Suche ist nicht einfach. In vielen Fällen gilt das Befahren unbefestigter Wege selbst dann als verboten, wenn kein Verbotsschild steht. Andererseits erlauben manche Bundesländer oder Gemeinden die Nutzung bestimmter Wirtschaftswege sofern kein Verbot ausgeschildert ist.

Am sichersten ist es, beim Ordnungsamt oder der Gemeindeverwaltung nachzufragen, ob es öffentlich freigegebene Strecken im jeweiligen Gebiet gibt.

Die Realität ist: Es gibt nur sehr wenige legale Schotterstraßen in Deutschland, die du ohne zusätzliche Genehmigung befahren darfst.

Was droht bei Verstößen?

Das unerlaubte Befahren von Wirtschaftswegen gilt als Ordnungswidrigkeit:

  • Allgemeines Befahren ohne Erlaubnis: ca. 25 € Bußgeld
  • Missachtung eines Verbotsschilds (z. B. Zeichen 250): bis zu 50 €
  • Verstöße gegen Umwelt-/Naturschutzgesetze: bis zu 25.000 € möglich – z. B. bei Flurschäden

 

Wichtig: Bei illegaler Nutzung übernimmt deine Kfz-Versicherung keine Schäden. Ein kleiner Ausflug kann also schnell teuer werden.

Tipp: Steinbrüche und Motocross-Strecken

Privatgelände wie Steinbrüche oder Motocross-Strecken bieten oft tolle Möglichkeiten fürs Offroadfahren – allerdings nur mit Genehmigung des Besitzers. Wenn du also legal unterwegs sein willst: Frag vorher nach. Viele Betreiber bieten Tagespässe oder Mitgliedschaften an.

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